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Erfinder und Unternehmen können mit Hilfe verschiedener Schutzrechtsarten Ihre Innovationen und Investitionen vor unberechtigter Benutzung durch Mitbewerber schützen.

So können vollständig neuartige Technologien, aber auch Weiterentwicklungen, im Rahmen von Patenten und Gebrauchsmustern eingetragen und damit geschützt werden.

Auch Ihre Marke, gleichsam der „gute Name“ Ihres Unternehmens, lässt sich durch Eintragung u.a. beim Deutschen Patent- und Markenamt gegen unberechtigte Benutzung schützen.

Weitergehenden Markenschutz erlangen Sie beispielsweise durch die Unionsmarken-Anmeldung mit Geltung in allen 27 Ländern der Europäischen Union, oder durch die Eintragung einer internationalen Marke, bei der Sie über die territoriale Ausdehnung des Schutzes durch Auswahl einzelner Staaten selbst entscheiden können.

 

Wir unterstützen Sie dabei in allen Phasen: von der vorherigen Recherche auf Eintragungsfähigkeit über die Anmeldung und Eintragung bis hin zur dauerhaften Überwachung auf Nachahmungen durch Dritte und die Verteidigung Ihrer gewerblichen Schutzrechte durch Abmahnungen, Einlegung von Widersprüchen und Vertretung vor Gericht.

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