Kleinere technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen, wobei zumindest Erfindungsneuheit gegeben sein muss.
Das Gebrauchsmuster ist für alle Bereiche der Technik offen, für die auch Patentschutz möglich ist. Nicht geschützt werden können allerdings Verfahren (zum Beispiel Herstellungsverfahren oder Verwendungen).
Das Gebrauchsmuster gibt seinem Inhaber im Gegensatz zum Patent (bis zu 20 Jahre) für nur bis zu zehn Jahre das Recht, andere von der unberechtigten Nutzung seiner Erfindung auszuschließen.