Unter Domainrecht versteht man gesetzliche Regelungen zur Vergabe von Internetdomains.
Gerichtliche Auseinandersetzungen bezüglich einer Domain resultieren aus der Verletzung von Rechten
Unter Domainrecht versteht man gesetzliche Regelungen zur Vergabe von Internetdomains.
Gerichtliche Auseinandersetzungen bezüglich einer Domain resultieren aus der Verletzung von Rechten
wie zum Beispiel dem Namensrecht, Markenrecht oder auch dem Wettbewerbsrecht, da es sich bei dem „Domainrecht“ nicht um ein Gesetz wie etwa das Patentgesetz oder Markengesetz handelt, sondern um so
genanntes Richterrecht, wobei im Falle von Rechtsstreitigkeiten bezüglich einer Domain auf Grund fehlender gesetzlicher Bestimmungen die Schlichtung den zuständigen Gerichten überlassen wird.